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   BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64   

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https://dejure.org/1964,503
BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64 (https://dejure.org/1964,503)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1964 - IV C 153.64 (https://dejure.org/1964,503)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1964 - IV C 153.64 (https://dejure.org/1964,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten zu einer Beweiserhebung bzw. deren Unterlassung - Ordnungsgemäßheit eines gerichtlichen Entschlusses hinsichtlich der Nichtausführung einer bereits angeordneten Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 413
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64
    In Verfolg der Richtung, die der Senat in seinen Urteilen BVerwGE 12, 268; 15, 175 [BVerwG 28.11.1962 - III C 203/61]und 17, 172 eingeschlagen hat, ist ein Verfahren aber nur dann als ordnungsgemäß anzusehen, wenn das Gericht seinen Entschluß, eine bereits angeordnete Beweiserhebung (hier: teilweise) nicht auszuführen, unter Mitteilung seiner Gründe so zeitig bekanntgibt, daß sich die Verfahrensbeteiligten darauf einstellen, insbesondere anderweitige Beweisanträge stellen können.
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64
    Will das Gericht einen bereits erlassenen Beweisbeschluß nicht ausführen, muß es den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit geben, sich darauf einzustellen (Bestätigung von BVerwGE 17, 172).
  • BVerwG, 11.07.1963 - III B 96.62
    Auszug aus BVerwG, 06.11.1964 - IV C 153.64
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde eine Revision zugelassen hatte (Beschluß BVerwG III B 96.62 vom 11. Juli 1963), hat der Kläger Revision eingelegt.
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Eine besondere Verpflichtung des Prozeßgerichts, eine von ihm angeordnete Beweisaufnahme unter allen Umständen durchzuführen, besteht nicht (vgl. BVerwGE 17, 172 und Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 153.64 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 39]).
  • BVerwG, 29.12.2004 - 1 B 91.04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtkundgabe einer Änderung

    Unter solchen Umständen scheidet eine Gehörsverletzung aus, zumal es der Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen unterlassen hat zu versuchen, sich Gehör dadurch zu verschaffen, dass er dem Verfahren nach § 130 a VwGO widersprochen und beantragt hätte, die noch ausstehende Stellungnahme des UNHCR einzuholen oder den ergangenen Beweisbeschluss ggf. mit der Gelegenheit zu weiterem Gehör zu ändern (vgl. Beschluss vom 5. November 2001 BVerwG 7 B 56.01 und Urteil vom 6. November 1964 BVerwG IV C 153.64 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 7 B 56.01

    Anforderungen an die Befugnis eines Prozessgerichts zum Absehen von der

    Das Gericht muss aber, wenn es den Beweisbeschluss nicht ausdrücklich aufhebt, die Verfahrensbeteiligten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs von seinem Sinneswandel unterrichten, damit diese sich auf die geänderte Prozesssituation einrichten und den Vortrag nachholen könnten, den sie bislang mit Rücksicht auf die bisherige Rechtsauffassung des Gerichts unterlassen haben (BVerwG, Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 - NJW 1965, 413).
  • VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 32-IV-11
    Hinsichtlich der unterbliebenen Begutachtung weist der Beschwerdeführer zwar zutreffend darauf hin, dass die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich informiert werden müssen, wenn eine angeordnete Beweiserhebung unterbleibt (vgl. Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 15 Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 6. November 1964, NJW 1965, 413).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 6 A 1137/08

    Entlassung eines Lehramtsanwärters aus dem Vorbereitungsdienst;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 7 B 56.01-, juris, und vom 26. August 1980 - 3 B 15.80 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128; Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 -, NJW 1965, 413; ferner Heinrich, a.a.O.; Rudisile in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, § 98 Rn. 16; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 98 Rn. 1; Geiger in Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Auflage 2006, § 98 Rn. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 13.11.1984 - 5 B 109.83

    Antrag eines bei einem Steuerberater und Rechtsbeistand angestellten Klägers auf

    Der Kläger hatte auch, wie erforderlich (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 - und 16. August 1973 - BVerwG 3 C 75.71 - sowie Beschluß vom 26. August 1980 - BVerwG 3 B 15.80 - , jeweils mit weiteren Nachweisen), ausreichend Gelegenheit, sich nach Aufhebung des Beweisbeschlusses in der mündlichen Verhandlung vom 17. Mai 1983 auf die veränderte Prozeßlage einzustellen.
  • BVerwG, 28.04.1992 - 9 B 289.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Örtliche Zuständigkeit beim

    Für sich allein liegt in der unterbliebenen Durchführung einer zunächst beabsichtigten Beweiserhebung (hier durch Einholung einer Auskunft des Auswärtigen Amts) kein Verfahrensmangel, wenn die Beteiligten auf die veränderte Verfahrensweise hingewiesen werden, wie es hier durch das Schreiben des Berufungsgerichts vom 5. Juni 1991 geschehen ist (vgl. Beschluß vom 26. August 1980 - BVerwG 3 B 15.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 128; Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG 4 C 153.64 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 25.07.1969 - V B 74.68

    Gewährung von Pflegezulage bei Pflege durch die Eltern - Sinn und Zweck der

    Aus der Einlassung der in der mündlichen Verhandlung persönlich anwesenden Klägerin und der Bekundung ihres Vaters hat das Gericht von dem Gesundheitszustand der Klägerin einen unmittelbaren Eindruck erhalten, der eine nochmalige ärztliche Untersuchung entbehrlich machen konnte (vgl. Urteil vom 6. November 1964 - BVerwG IV C 153.64 - [ZLA 1965, 62]).
  • OLG München, 03.02.1993 - 12 UF 1270/92

    Zustimmungserfordernis des einen Ehegatten bei Verfügung über das gesamte

    Das Familiengericht war an sich auch berechtigt, seinen Beweisbeschluß jederzeit ausdrücklich oder stillschweigend zu ändern, die Änderung der dem Beweisbeschluß zu Grunde gelegten Rechtsauffassung über die Beweiserheblichkeit der in den Beweisbeschluß aufgenommenen Behauptung hätte allerdings eines aufklärenden Hinweises an die Parteien bedurft (vgl. BVerwG NJW 1965, 413; OLG Köln MDR 1972, 1520/521).
  • BFH, 06.10.1971 - I R 46/69

    Versagung rechtlichen Gehörs - Ausführung eines Beweisbeschlusses -

    Andererseits ist ein Gericht nicht verpflichtet, eine angeordnete Beweisaufnahme in vollem Umfang durchzuführen (Urteil des BVerwG IV C 153/64 vom 6. November 1964, NJW 1965, 413; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 82 FGO Anm. 4 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
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